Genehmigungspflichtige Transporte

Beispiel für einen genehmigungspflichtigen Transport: Filteranlage Breit HochWarum gelten Großraum-, Lang- oder Schwer-Transporte als genehmigungspflichtige Transporte? Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

 

Transporte sind in Deutschland genehmigungspflichtig, wenn Sie zulässige Gesamtabmessungen und / oder das zulässige Gesamtgewicht überschreiten und damit von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) abweichen.

Unter die Genehmigungspflicht fallen alle Fahrzeuge, die inklusive Ladung länger, höher, breiter oder schwerer sind als:

  • 16,50 m Gesamtlänge für Sattelzüge bzw.
  • 18,75 m Gesamtlänge für Motorwagen-Anhänger-Züge
  • 2,55 m Gesamtbreite
  • 4,00 m Gesamthöhe
  • 40 t Gesamtgewicht

 

Bei Großraum- und Schwertransporten werden vier Arten unterschieden (Quelle: Verwaltungsservice Bayern)

  1. Großraum = große Abmessungen und kleines Gewicht (z.B. ein Blechsilo, Tank, Schwimmbecken)
  2. Schwertransporte = geringe Abmessungen aber sehr hohes Gewicht (z.B. Betonträger, Kranballast)
  3. Großraum- und Schwertransporte = eine Kombination aus 1. + 2. (z.B. Großtransformatoren, Turbinen, Gasphasenreaktoren)
  4. Langtransporte = Güter mit Längen über 20 Meter (z.B. Holz-Dachbinder, Flügel von Windkraftanlagen, Mastschüsse, ein Maibaum)

Solche Transporte verursachen eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung.