Genehmigungspflichtige Transporte
Warum gelten Großraum-, Lang- oder Schwer-Transporte als genehmigungspflichtige Transporte? Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Transporte sind in Deutschland genehmigungspflichtig, wenn Sie zulässige Gesamtabmessungen und / oder das zulässige Gesamtgewicht überschreiten und damit von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) abweichen.
Unter die Genehmigungspflicht fallen alle Fahrzeuge, die inklusive Ladung länger, höher, breiter oder schwerer sind als:
- 16,50 m Gesamtlänge für Sattelzüge bzw.
- 18,75 m Gesamtlänge für Motorwagen-Anhänger-Züge
- 2,55 m Gesamtbreite
- 4,00 m Gesamthöhe
- 40 t Gesamtgewicht
Bei Großraum- und Schwertransporten werden vier Arten unterschieden (Quelle: Verwaltungsservice Bayern)
- Großraum = große Abmessungen und kleines Gewicht (z.B. ein Blechsilo, Tank, Schwimmbecken)
- Schwertransporte = geringe Abmessungen aber sehr hohes Gewicht (z.B. Betonträger, Kranballast)
- Großraum- und Schwertransporte = eine Kombination aus 1. + 2. (z.B. Großtransformatoren, Turbinen, Gasphasenreaktoren)
- Langtransporte = Güter mit Längen über 20 Meter (z.B. Holz-Dachbinder, Flügel von Windkraftanlagen, Mastschüsse, ein Maibaum)
Solche Transporte verursachen eine übermäßige Straßenbenutzung und bedürfen deshalb einer Genehmigung.